Fortsetzung der Flickschusterei

Die Regierung hat neue Regeln für die Finanzberatung auf den Weg gebracht. Ihr Ziel eines besseren Anlegerschutzes bringt sie damit nicht entscheidend voran, kommentiert MLP-Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg.

Das Bundesfinanz- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf neue Regeln für den Anlegerschutz geeinigt. Wie zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, sollen Vermittler geschlossener Fonds künftig eine Ausbildung und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Außerdem soll es auch bei diesen Produkten Vorgaben für die Beratung des Kunden und die Dokumentation des Gesprächs geben.

Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei einer tieferen Betrachtung als halbherzige Lösung. Denn anders als für andere Anlageprodukte soll die Vermittlung geschlossener Fonds, also unternehmerischer Beteiligungen beispielsweise an Schiffen oder Immobilien, nicht im Kreditwesengesetz sondern in der Gewerbeordnung geregelt werden. Konkret bedeutet das, dass die Gewerbeämter und nicht die Finanzaufsicht BaFin für die Überwachung zuständig sind. Kernproblem dabei: Anders als die BaFin sind die Gewerbeämter weniger erfahren in Finanzfragen und stellen keine laufende Überwachung dieses Marktes sicher. Aber weshalb sollen ausgerechnet für die oftmals hochriskanten geschlossenen Fonds laxere Regeln gelten als für andere Anlageprodukte?

Mehr Einheitlichkeit nötig

Fakt ist: Mit der angedachten Regelung würde die Bundesregierung bei ihrem selbst gesteckten Ziel, den Anlegerschutz zu erhöhen, nicht nachhaltig vorankommen. Was brauchen wir? Neben höheren Ausbildungsanforderungen und der Einführung geschützter Berufsbilder muss es vor allem darum gehen, den Gesetzesrahmen zu vereinheitlichen. Die Regelungen sollten sich nicht länger von Produkt zu Produkt unterscheiden, sondern am Bedarf des Kunden orientieren – so dass für jede Finanzberatung dieselben Maßstäbe gelten.

Bislang besteht das deutsche Beratungsrecht aus einem nicht abgestimmten „Nebeneinander von Einzelstandards“, wie es eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums richtig beschreibt. Die jetzt angedachten Neuregelungen für geschlossen Fonds ändern daran nichts. Im Gegenteil: Sie sind eine Fortsetzung der bisherigen Flickschusterei – zum Nachteil der Kunden.

Dr. Uwe Schroeder-Wildberg ist Vorstandsvorsitzender von MLP.

MLP AG, September 2010

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