Gesundheitsminister Philipp Rösler will die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken. Auch nach den geplanten Verbesserungen bleiben die Tarife nur wenig attraktiv.
Mehr gesetzlich Versicherte sollen künftig direkt beim Arzt für ihre Behandlung bezahlen und sich den Rechnungsbetrag von ihrer Kasse erstatten lassen. Vorbild ist die private Krankenversicherung. Der Gesundheitsminister erhofft sich von dieser veränderten Abrechnung mehr Transparenz für die gesetzlichen Versicherten – und vor allem ein größeres Kostenbewusstsein. Denn bisher erhielt der Versicherte zwar die Leistungen, abgerechnet haben aber nur die Kassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Idee der Kostenerstattung in der GKV ist nicht neu: „Entsprechende Wahltarife gibt es bereits, sie sind aber wenig attraktiv“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.
Mit einem Wahltarif für Kostenerstattung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird der Versicherte beim Arzt zwar wie ein Privatpatient behandelt. Für eine vollständige Kostenerstattung benötigen Versicherte in diesen Tarifen aber zusätzlich einen oft teuren ambulanten Ergänzungstarif eines privaten Anbieters (siehe Grafik). „Deutlich besser fahren gesetzlich Versicherte mit privaten Zusatzversicherungen“, sagt Keller.
Bei weiteren Schwächen von Kostenerstattungstarifen der GKV hat der Gesundheitsminister Nachbesserungen angekündigt: So soll die Bindungsfrist von drei Jahren abgeschafft und der Wechsel zwischen einzelnen Wahltarifen erleichtert werden. Zudem sollen die Kassen den Versicherten in Erstattungstarifen einen größeren Anteil der Kosten für GKV-Leistungen erstatten. Bisher waren es lediglich bis zu 90 Prozent, so dass der Versicherte zum Teil empfindliche Einbußen bei teuren Behandlungen hinnehmen musste.
Die Änderungen sollen nach Vorstellung von Minister Rösler in die bereits beschlossene Gesundheitsreform eingebaut werden – und könnten damit bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Das System der Kostenerstattung in der GKV (mit privatem Ergänzungstarif):
1. Der Versicherte wird beim Arzt als Privatpatient behandelt.
2. Der Arzt stellt dem Versicherten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus.
3. Der Versicherte bezahlt den Arzt für seine Leistung.
4. Der Versicherte reicht die Rechnung bei seiner GKV ein.
5. Die GKV betrachtet nur die Kosten für GKV-Leistungen und erstattet davon bis zu 90 Prozent.
Optional (Empfehlung):
6. Der Versicherte reicht die Rechnung zur Begleichung seiner restlichen Kosten bei der PKV ein, mit der er einen Ergänzungstarif vereinbart hat.
7. Die PKV erstattet die Restkosten nach vertraglich vereinbartem Umfang.
MLP AG, Oktober 2010
Frank Heinemann (Leiter Media Relations)
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