Verkürzte Wartezeit für einen PKV-Wechsel

Optionstarife gewinnen an Bedeutung

Nach Medienberichten will Gesundheitsminister Rösler die Übergangsfrist in die private Krankenkasse verkürzen – Optionstarife gewinnen dadurch weiter an Attraktivität.

Die Regierungskoalition will ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und die Wartezeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) auf ein Jahr verringern. Künftig müssten Angestellte dann nur noch ein- statt bisher dreimal die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.950 Euro im Jahr überschreiten.

„Gesetzlich Versicherte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, profitieren gleich doppelt von einer verkürzten Wartefrist“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Erstens kommen diese Versicherten zwei Jahre früher in den Genuss der Leistungen bei einem privaten Anbieter. Zweitens: Sie können sich günstigere Konditionen sichern, da für die Prämie in der PKV unter anderem das Eintrittsalter des Kunden ausschlaggebend ist.

Die geplanten Änderungen führen auch dazu, dass so genannte Optionstarife weiter an Bedeutung gewinnen. Dabei handelt es sich um Zusatztarife, die gesetzlich Versicherten einen späteren Wechsel in eine private Vollversicherung garantieren – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch die verkürzten Wartezeiten können Versicherte künftig wesentlich schneller von ihrer Option profitieren. „Deshalb werden Optionstarife nochmals attraktiver“, sagt Keller.

Neben der Eintrittskarte in die PKV bieten Optionstarife ergänzende Leistungen wie eine privatärztliche Behandlung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts oder eine Auslandsreisekrankenversicherung (siehe Tabelle).

Versicherbarer Personenkreis
  • Versicherbar sind pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder
Mindestleistungen des Optionstarifs
  • Aufnahmegarantie: Es besteht eine Option auf Umstellung in eine Krankenvollversicherung / Pflegepflichtversicherung / Krankentagegeldversicherung, wenn der Versicherte die Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Wählbare Zusatzleistungen
  • Stationäre Zusatzversicherung für die Wahlleistungen im Krankenhaus, freie Krankenhauswahl (Chefarzt- / Spezialistenbehandlung / Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Urlaubsreisen. Sie schließt die Lücken der GKV für akut eintretende Erkrankungen, Unfälle im Ausland und übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Zahnergänzungstarif
  • Ergänzungsversicherung (u. a. mit Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge)
  • Je nach Gesellschaft beinhaltet der Optionstarif noch ein Pflegetagegeld mit Leistungen ab Pflegestufe III und einer zusätzlichen Option auf Mitversicherung der Pflegeleistungen der Stufen I und II
  • Je nach Gesellschaft beinhaltet der Optionstarif noch ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag zur Einkommenssicherung

MLP AG, Juli 2010

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