Die Sommerzeit ist ideal für einen Segelurlaub. Um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, sollten sich Wassersportler vor ihrem Trip eingehend über die richtige Absicherung informieren.
Sommer, Sonne, Wind und Wellen – eine beliebte Alternative zum Cluburlaub ist ein Urlaub auf einer Segelyacht. Doch viele unterschätzen die Risiken, die ein solcher Bootsurlaub mit sich bringen kann – zumal es für die Benutzung einer Yacht in Deutschland keine Versicherungspflicht gibt. Schnell kann das Boot beim Anlegen mit einem anderen kollidieren oder einen Schwimmer verletzen. Ist der Bootseigentümer dann nicht versichert, muss er im Zweifelsfall mit seinem gesamten Eigentum für den Schaden haften. Denn was viele nicht wissen: Nur einige wenige private Haftpflichtversicherungen decken Unfälle mit Segelbooten ab – und auch dann nur bis zu einer gewissen Bootgröße, die von Tarif zu Tarif variiert.
Für größere Yachten ist eine gesonderte Yacht-Haftpflichtversicherung unvermeidbar. Diese ist in zahlreichen Ländern wie Italien oder den Niederlanden bereits Vorschrift. „Verursacht der Bootsführer Dritten gegenüber einen Schaden, kommt die Yacht-Haftpflichtversicherung dafür auf“, erklärt Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen bei MLP. Außerdem hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wer ein Boot chartert, schließt in der Regel mit dem Mietvertrag direkt eine Grundabsicherung, eine so genannte Skipper-Haftpflicht, ab. Hier sollte sich der Bootsführer erkundigen, in welchem Umfang diese Versicherung für Schäden haftet und ob eine erweiterte Absicherung sinnvoll ist.
Für Bootseigentümer empfiehlt sich darüber hinaus eine Yacht-Kaskoversicherung. „Sie deckt Schäden an der Yacht ab, ebenso an der Ausrüstung und dem Inventar – ganz gleich ob die Yacht sich im Wasser oder an Land befindet“, erklärt Schwarz. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für eine Bergung und Wrackbeseitigung, jedoch nicht für Schäden, die durch Abnutzung, Fäulnis oder Frost entstehen. Dafür muss der Bootsinhaber selbst aufkommen.
Vor dem Start in den Urlaub sollte der Bootsführer überprüfen, welche Fahrgebiete von seiner Versicherung abgedeckt sind. Während Nord- und Ostsee meist zum Standardgeltungsbereich gehören, ist etwa für die Karibik eine erweiterte Versicherung nötig.
MLP AG, August 2010
Andrea Reckziegel (Pressesprecherin)
Regionen Deutschland, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung
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