Welche Versicherungen einspringen, wenn Adventskerzen Feuer verursachen oder es in der Silvesternacht brennt.
Allein im vergangenen Jahr brannte es in der Advents- und Weihnachtszeit hierzulande laut Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als 12.000 Mal. Insgesamt verzeichnen die Versicherer in jedem Jahr Brandschäden von schätzungsweise 35 Millionen Euro, allein durch Kerzen oder Silvesterknaller. Zwar ist die Zahl der Brände seit Jahren rückläufig, doch die durchschnittliche Schadenssumme ist aufgrund teurer Geräte im Haushalt auf knapp 3.000 Euro gestiegen.
Schutz für Hausrat und Gebäude
„Ein Brand durch Kerzen oder Neujahrsböller kann für eine Familie schwere finanzielle Folgen haben“, sagt Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Eine Hausratversicherung sowie eine Wohngebäudeversicherung für Haus- und Wohnungsbesitzer sollten deshalb zur Grundabsicherung eines jeden Haushalts gehören. Eine Hausratpolice ersetzt beispielsweise Schäden, die durch Feuer und Löschwasser an der Einrichtung entstehen; sogar beschädigte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert. Darüber hinaus springt die Hausratversicherung für Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus ein. Versichert ist der komplette Hausrat, sprich Möbel, Kleidung, Kücheneinrichtung, Bücher sowie Elektrogeräte, Musikinstrumente und Sportgeräte.
Haus- und Wohnungseigentümer sollten zudem eine Gebäudeversicherung abschließen. Sie deckt ebenfalls Schäden durch Feuer – etwa durch einen explodierenden Feuerwerkskörper, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Versichert ist hier das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung sowie fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Auch für typische Silvesterschäden, zum Beispiel durch Knallkörper beschädigte Briefkästen oder Mülltonnen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz kosten
Wurde der Brand allerdings grob fahrlässig verursacht, geht der Versicherte häufig leer aus. Und gerade bei Bränden in der Weihnachtszeit schauen die Versicherungen genau hin, wenn Kerzen, trockene Adventsgestecke, Tannenbäume oder Silvesterknaller als Ursache feststehen. So gilt es laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg unter Umständen schon als grob fahrlässig, brennende Kerzen für 15 bis 20 Minuten unbeaufsichtigt zu lassen. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor einigen Jahren bekommt der Versicherte jedoch auch in diesen Fällen zumindest einen Teil seines Schadens ersetzt. Die Höhe der Erstattungssumme hängt dabei von der Schwere der Fahrlässigkeit ab. „Sehr gute Tarife decken jedoch auch dieses Risiko ab“, erklärt MLP-Versicherungsexperte Schwarz. Mit einigen Versicherungsgesellschaften kann ein so genannter „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart werden – zumindest bis zu einer gewissen Schadenshöhe.
Regelmäßiger Versicherungscheck
Damit man im Ernstfall immer optimal abgesichert ist, sollten Verbraucher ihre Policen regelmäßig von Experten unter die Lupe nehmen lassen. Wer etwa als Berufseinsteiger eine Hausrat-Police abgeschlossen hat und damals noch eher studentisch eingerichtet war, sollte die Versicherungssumme spätestens dann anpassen, wenn die Billig-Regale durch hochwertigere Möbel ersetzt werden. Sonst droht eine Unterversicherung, die im Schadensfall ein großes Loch ins Familienbudget reißen kann. Selbst bei kleineren Unfällen bleibt der Betroffene bei Unterversicherung auf einem Teil des Schadens sitzen.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme müssen Kunden in der Regel den Wert ihres Hausrats schätzen. Ist der Wert nicht richtig bestimmt, kann der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall kürzen. Um dies zu verhindern, gilt als Faustregel, pro Quadratmeter Wohnfläche etwa eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro anzusetzen. So genannte „Quadratmetertarife“ haben den Vorteil, dass der Kunde lediglich die Wohnfläche angeben muss – unabhängig von seinem tatsächlichen Hausratwert. Ist diese korrekt angegeben, besteht für den Hausrat in der Regel eine unbegrenzte Versicherungssumme. Somit läuft der Kunde nicht Gefahr, sich aufgrund falscher Schätzung der Versicherungssumme in eine Unterdeckung zu begeben. Darüber hinaus ergibt bei sehr hochwertigem Hausrat Sinn, sämtliche Gegenstände im Haushalt genau aufzulisten und den Wert exakt zu bestimmen.
Privathaftpflicht nicht nur um die Weihnachtszeit sinnvoll
Auch bei den Haftpflichtkassen sammeln sich im Dezember die Schadensfälle. Grundsätzlich kommt die private Haftpflichtversicherung für Brandschäden auf, die die versicherte Person verursacht hat. Bei nahen Angehörigen zahlt die Versicherung allerdings für gegenseitige Schäden in der Regel nicht. Hat der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung, springt aber unter Umständen die eigene Haftpflicht-Police des Geschädigten ein. Jedoch nur, wenn eine Forderungsausfalldeckung mitversichert ist – und auch dann in der Regel erst bei größeren Schäden. „Ein solcher Extra-Tarifbaustein ergibt Sinn, denn in etwa einem Drittel der deutschen Haushalte existiert keine Haftpflichtversicherung“, sagt MLP-Experte Michael Schwarz.
MLP AG, Dezember 2011
Andrea Reckziegel (Pressesprecherin)
Regionen Deutschland, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung
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