Krafträder und Mopeds: Jetzt die Versicherung überprüfen

Wenn es wieder wärmer wird, holen viele ihre Mopeds und Krafträder aus der Garage. Doch schon vor der ersten Spritztour sollten die Fahrzeughalter ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Vor dem Start der Zweiradsaison gehört der Versicherungsschutz auf den Prüfstand – egal ob es sich um ein Moped oder ein Motorrad handelt. Fahrer von leichten Zweirädern müssen selbst aktiv werden. Denn im Gegensatz zu anderen Fahrzeugarten verlängern sich die Versicherungen von Leichtmofas, Mofas bis 25 km/h, Mopeds bis 60 km/h, Mokicks bis 60 km/h und Rollern bis 60 km/h nicht automatisch. Stichtag ist hier der 1. März, denn dann laufen die bestehenden Verträge aus. Die Fahrer müssen einen neuen Versicherungsvertrag bis zum 1. März des nächsten Jahren abschließen und erhalten dabei ein neues Kennzeichen.

Außerhalb der Saison muss das Fahrzeug stehen bleiben

Bei Motorrädern hingegen verlängern sich einmal geschlossene Verträge automatisch von Jahr zu Jahr. Allerdings hat der Versicherte eine jährliche Kündigungsoption – mit einer Frist von vier Wochen bis zum Ende eines Versicherungsjahres. „Wer die verschiedenen Angebote am Markt vergleicht, kann oftmals bessere Leistungen erhalten und in vielen Fällen Geld sparen“, sagt Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen bei MLP. Hinzu kommt, dass einzelne Anbieter mittlerweile interessante Nachlässe gewähren, beispielsweise für Einzel- und Wenigfahrer. Wer ein ABS-System oder eine Alarmanlage hat, kann noch einmal mit Rabatten rechnen.

Viele Versicherungen sind so genannte Saisonverträge: Der Versicherte legt bei Vertragsschluss die Monate fest, während der das Kraftrad versichert sein soll, beispielsweise von April bis Oktober. Die Versicherungsprämie fällt dementsprechend nur für diesen Zeitraum an. „Außerhalb der Saison darf er das Motorrad allerdings nicht nutzen“, erklärt Michael Schwarz. Wenn also bereits im März die Sonne vom Himmel lacht, muss das Motorrad trotzdem in der Garage bleiben.

Der Versicherungsschutz erlischt außerhalb der Saisonzeit jedoch nicht vollständig, denn die Versicherer bieten während dieser Zeit die so genannte „Ruheversicherung“: So lange sich das Motorrad beispielsweise in einer Garage oder einem Hof befindet, ist es gegen Diebstahl oder Hagelschäden versichert. „Die Leistungen der unterschiedlichen Versicherer unterscheiden sich aber deutlich“, sagt Schwarz. „Deshalb lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen – und gegebenenfalls der Wechsel des Anbieters.“

Grundabsicherung: Haftpflicht ist Pflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung für Moped- und Motorradfahrer ist die Haftpflichtversicherung. Sie springt bei Schäden ein, die der Fahrer Dritten zufügt, und schützt den Versicherungsnehmer damit vor hohen Kosten. Wer ein neueres Fahrzeug fährt, sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Sie zahlt Schäden, die am Fahrzeug selbst entstehen. Sie greift beispielsweise auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Sehr hochwertige Tarife leisten sogar Entschädigungen für entwendete Helme und anderes Zubehör.

MLP AG, Januar 2010

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