Führungskräfte häufig ohne Rechtsschutz

Mit einer privaten Arbeitsrechtsschutzversicherung fühlen sich die meisten gut abgesichert. Steigen sie jedoch in die Führungsetagen von GmbHs, AGs oder Genossenschaften auf, greift nicht mehr das Arbeits-, sondern das Zivilrecht. Viele Führungskräfte sind daher ohne Rechtsschutz – und wissen häufig nichts davon.

Schwierige wirtschaftliche Entscheidungen, Unternehmensübernahmen oder neue Management-Strukturen – das Risiko für Manager und Unternehmensführer, in einen Arbeitsrechtsstreit verwickelt zu werden, ist mit der Wirtschafts- und Finanzkrise gestiegen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2009 insgesamt rund 20 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als im Vorjahr.

„Die meisten Führungskräfte haben eine private Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen und glauben sich damit gut abgesichert“, sagt Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Was viele jedoch nicht wissen: In Rechtsstreitigkeiten mit ihrer Firma gelten Geschäftsführer und Mitglieder von Vorständen nicht als Privatpersonen, sondern als Vertreter einer juristischen Person. „Die Arbeitsverträge dieser Personen unterliegen daher nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem allgemeinen Zivilrecht“, erklärt Schwarz. Dies gilt nicht nur für Geschäftsführer und Mitglieder von Vorständen, sondern auch für Vertreter von GmbHs, von Aktiengesellschaften oder von Genossenschaften sowie für Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder – also auch für Personen, die zwar nicht Unternehmensinhaber, aber durch ihre berufliche Stellung besonderen Rechtsgefahren ausgesetzt sind.

Eine Rechtsschutzversicherung, wie sie für normale Arbeitnehmer ausreicht, genügt für diese Personengruppe nicht. Unternehmensleiter sollten ihre Manager-Haftpflichtversicherung deshalb um speziell zugeschnittene Rechtsschutz-Bausteine erweitern. Wichtig ist beispielsweise der Schutz bei „Auseinandersetzungen aus dem Anstellungsvertrag“. Wird dem Versicherten vorgeworfen, seine Sorgfaltspflicht verletzt oder Fehlentscheidungen getroffen zu haben, kann dies sogar zur Kündigung des Anstellungsvertrages führen. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Kosten für die Auseinandersetzung. Auch der Vermögensschaden-Rechtsschutz sollte als Baustein enthalten sein. Er ist notwendig, wenn Unternehmensleiter angeblich ihre Leitungs- oder Überwachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen haben und daher auf Ersatz von Vermögensschaden verklagt werden.

Achtung Beförderung: Rechtsschutz überprüfen

Für leitende Angestellte, die keine Organfunktion innerhalb der Firma haben, reicht der Arbeitsrechtsschutz in den Standardpaketen aus. Werden sie jedoch befördert und erreichen die Unternehmensspitze, greift der Arbeitsrechtsschutz nicht mehr. Daher sollten Führungskräfte in solchen Fällen ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen. Gleiches gilt, wenn sich die Rechtsform eines Unternehmens ändert. Wird beispielsweise die Tochtergesellschaft einer Stadt in eine GmbH umgewandelt, stehen die Führungskräfte im Zweifel ohne Rechtsschutz da.

MLP AG, Februar 2010

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