Immer mehr Ärzte bessern ihr Einkommen durch Wochenenddienste im Ausland auf. Ein enormes Risiko – denn viele vergessen, ihren Versicherungsschutz anzupassen.
In Zeiten sinkender Honorare und steigender Kosten sichert sich eine steigende Anzahl niedergelassener Mediziner einen Nebenverdienst im Ausland. Vor allem Großbritannien, Norwegen und Schweden sind beliebte Zielländer für einen kurzfristigen Einsatz. Für ein Wochenende sind Honorare von 2.000 Euro und mehr keine Seltenheit.
Der lukrative Nebenjob kann aber schnell zum Bumerang werden. Denn in vielen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung aus der Heimat nicht. Folge: „Im Schadenfall muss der Arzt für mitunter sechs- oder siebenstellige Beträge persönlich haften“, sagt Kai Waldmann, Leiter Produktmanagement Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP.
Die Berufshaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für einen niedergelassenen Arzt überhaupt. Denn laut Gesetz haften Ärzte für die Behandlung an ihren Patienten. Vor allem ältere Berufshaftpflichtversicherungen beschränken sich im Ausland allerdings auf Erste-Hilfe-Leistungen – die planmäßige Patientenbehandlung ist nicht abgedeckt. Andere Angebote haben Auslandstätigkeiten zwar in das Leistungspaket aufgenommen, begrenzen den Schutz aber auf einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Region. So gibt es außerhalb Europas für Fachärzte faktisch keinen Schutz; Ausnahmen machen die meisten Versicherer nur nach Rücksprache.
Selbst wenn die Berufshaftpflichtversicherung im Ausland gültig ist, müssen die Ärzte einige Punkte beachten. So bestehen die Anbieter darauf, dass der Versicherungsschutz an die Tätigkeit im jeweiligen Land angepasst wird, falls dort ein höheres berufliches Risiko besteht. Ein Beispiel: Ein niedergelassener Orthopäde behandelt in Deutschland ausschließlich konservativ. Bei seinem Wochenenddienst in Großbritannien übernimmt er allerdings auch regelmäßig Operationen. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz. „Vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland sollten Mediziner auf jeden Fall ihren Versicherer kontaktieren und den Vertrag auf die persönliche Situation anpassen“, rät Waldmann.
MLP AG, August 2006
Jan Berg
Leiter Kommunikation und Politik
Telefon: 06222•308•4595
Telefax: 06222•308•1131