Viele Häuser verfügen mittlerweile über Photovoltaik- oder Solaranlagen. Ein Schaden an den teuren Anlagen ist von den normalen Gebäudeversicherungen jedoch nicht automatisch abgedeckt. Daher gibt es inzwischen spezielle Konzepte – doch nicht alle Angebote sind sinnvoll.
Seit dem so genannten Wärmegesetz von 2009 müssen alle neu gebauten Häuser einen Teil der benötigen Wärme aus erneuerbaren Quellen selbst erzeugen. Daher verfügen viele Neubauten und auch immer mehr ältere Häuser über Photovoltaik- und Solaranlagen. Die Anschaffung ist zwar teuer, kann sich aber für den Hausbesitzer rechnen: Mit Photovoltaik-Anlagen kann er Strom erzeugen und die Überschüsse sogar gegen Entgelt ins Netz einspeisen. Mit Solaranlagen kann er heizen und Wasser erwärmen, ohne zusätzliche Kosten. Bei beiden Möglichkeiten kommt er zudem in den Genuss steuerlicher Förderung.
Was vor allem viele Besitzer älterer Häuser nicht wissen: Die Anlagen sind nicht automatisch von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Entsteht also beispielsweise durch Feuer oder Sturm ein Schaden am Gebäude, der auch die Anlage in Mitleidenschaft zieht, muss der Hausbesitzer die Anlage auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. „Wer sein Haus mit einer neuen Anlage nachrüstet, muss die Wohngebäudeversicherung darüber informieren“, erklärt Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. „Nur wenn die Versicherungssumme an den höheren Wert des Hauses angepasst wird, leistet die Versicherung im Schadensfall.“
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist die Anlage jedoch nur gegen die im Vertrag genannten Gefahren abgesichert, also zum Beispiel gegen Feuer oder wenn ein Sturm das Dach und die Anlage beschädigt. Andere Schäden an Photovoltaik- oder Solaranlagen sind darin jedoch nicht enthalten – zum Beispiel wenn Tiere wie Marder oder Vögel die Anlage beschädigen oder diese vom Dach gestohlen wird. „Daher ist der Abschluss einer Spezialversicherung sinnvoll“, sagt Schwarz. Die meisten Photovoltaik- oder Solaranlagenversicherungen setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Pflicht ist eine Elektronikversicherung. Wer Stromlieferungen gegen Entgelt zugesagt hat, sollte zudem eine Ertragsausfallversicherung in sein Schutzpaket einbeziehen.
Andere Versicherungsbausteine sind dagegen nur in Einzelfällen ratsam: Eine spezielle Betreiberhaftpflicht ist oft nicht vonnöten, da die Risiken in guten Privathaftpflichtversicherungen bereits abgedeckt sind. „Betreiber sollten sich vorher bei ihrer Privathaftpflicht erkundigen, ob sie für solche Fälle abgesichert sind“, rät Michael Schwarz. „Wenn sich die Anlage auf einem fremden Gebäude befindet, ist eine Betreiberhaftpflicht aber auf jeden Fall notwendig.“ Eine separate Montageversicherung ist dagegen generell verzichtbar – zumal die Installationsfirma gegen selbst verursachte Schäden abgesichert sein muss.
MLP AG, Juli 2010
Andrea Reckziegel (Pressesprecherin)
Regionen Deutschland, Gesundheitsvorsorge, Sachversicherung
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