Häufige Fragen

Im Zuge der Diskussionen um die Qualität der Finanzberatung in Deutschland haben in den vergangenen Monaten Politik, Verbraucherverbände und Fachmedien Fragebögen und Checklisten für Anleger entworfen. Sie sollen Privatkunden eine Hilfestellung bieten, gute von schlechter Finanzberatung zu unterscheiden.

Gegliedert nach Themengebieten sind im Nachfolgenden die Antworten von MLP auf die wichtigsten Fragenkomplexe zusammengefasst. Nicht einbezogen sind Fragen, die sich ausschließlich auf die persönliche Situation eines einzelnen Kunden beziehen.

  • Status des Beraters
    • Status des Beraters

      FrageQuelleAntwort MLP

      Ich (der Berater, Anmerkung der Redaktion) arbeite als ...

      a) Angestellter für (Kreditinstitut/Versicherungsgesellschaft, etc. )

      b) Selbstständiger (haupt-/nebenberuflich)

      WISOSämtliche Berater arbeiten hauptberuflich als selbstständige Handelsvertreter für MLP.

      Ich vermittle Finanzprodukte eines Vermittlungsunternehmens und zwar als

      a) Mehrfachvermittler

      b) Versicherungsmakler

      c) Finanzmakler

      d) Strukturvertrieb

      e) Vermittlung auf Honorarbasis

      WISO

      MLP ist als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß §34d Gewerbeordnung registriert. Der Eintrag kann eingesehen werden unter www.vermittlerregister.info

      Als Makler steht MLP gesetzlich auf Seiten des Kunden und vermittelt nicht die Produkte eines oder mehrerer Anbieter, sondern wählt aus dem breiten Marktangebot das für den Kunden jeweils passende Konzept aus.

      Quelle:

      Checkliste Selbstauskunft Finanzberater, ZDF WISO, veröffentlicht am 18. Mai 2009
      Checkliste Finanzberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Ausbildung des Beraters
    • Ausbildung des Beraters

      FrageQuelleAntwort MLP

      Hat der Berater/Vermittler eine nachweisbare finanzwirtschaftliche Qualifikation?

      Ich habe eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem Finanzberuf mit Abschluss

      a) Bankkaufmann

      b) Versicherungskaufmann

      c) abgeschlossenes Studium

      d) Sonstiges

      Ich habe an folgenden Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen:

      a) Schulungen

      b) Kurse

      c) Seminare

      d) Sonstiges

      Verbraucher-zentrale
      Bundesverband

      WISO

      MLP-Berater verfügen entweder über einen Hochschulabschluss (mehr als 80 Prozent) oder eine einschlägige Ausbildung wie zum Beispiel Bank- oder Versicherungskaufmann. Zudem durchläuft jeder neue Berater eine 24-monatige Grundausbildung an der MLP Corporate University, die als eine von nur 15 Unternehmensakademien in Europa mit dem Gütesiegel der European Foundation for Management Development (EFMD) ausgezeichnet ist. Die nach dem Vermittlerrecht vorgeschriebene Qualifikation zum Versicherungsfachmann (IHK) ist in dieses Curriculum integriert; neue MLP-Berater absolvieren sie bereits in den ersten drei Monaten ihrer Ausbildungszeit. Im Anschluss an die Grundausbildung bilden sich MLP-Berater regelmäßig zu allen relevanten Fragestellungen weiter.

      Ich habe in dem Bereich, zu dem ich berate

      a) allgemeine Kenntnisse

      b) gute Kenntnisse

      c) besondere Kenntnisse

      WISOMLP-Berater verfügen in sämtlichen Beratungssparten – ob in der Alters- oder Gesundheitsvorsorge, dem Vermögensmanagement, der Absicherung, der Finanzierung oder dem Liquiditätsmanagement – über umfangreiche Kenntnisse. Grundlage bildet – neben der Berufsausbildung – eine 24-monatige Ausbildung an der MLP Corporate University. Im Anschluss daran bilden sich MLP-Berater regelmäßig weiter und vertiefen ihr Wissen – so dass sie immer optimal auf die sich ändernden Rahmenbedingungen vorbereitet sind.

      Quelle:

      Checkliste Selbstauskunft Finanzberater, ZDF WISO, veröffentlicht am 18. Mai 2009
      Checkliste Finanzberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Beratungsprozess
    • Beratungsprozess

      FrageQuelleAntwort MLP
      Werden die Risiken eindeutig benannt und wird die Ausfallwahrscheinlichkeit beziffert?Verbraucher-zentrale BundesverbandNeben den gesetzlich vorgeschriebenen Risikoklassen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) basiert die MLP-Beratung im Vermögensmanagement auf der persönlichen Risikoneigung des Kunden (Risikotragfähigkeit). Das bedeutet: Der Berater stellt die Frage in den Mittelpunkt, welchen temporären Verlust der Kunde maximal zu tragen bereit ist. Er klärt den Kunden also über die vorhandenen Risiken auf und richtet seine Empfehlung nach der Risikobereitschaft aus.
      Werden Ihre Vorgaben in Bezug auf Verfügbarkeit/ Kündigungsfristen und Risiko in vollem Umfang berücksichtigt?Verbraucher-zentrale Bundesverband

      MLP unterscheidet in der Empfehlung immer zwischen

      • kurzfristigen Anlagen, die risikoarm und stets liquide sind,
      • Vermögensanlagen, die chancenorientiert angelegt, aber liquide sind,
      • und illiquiden Anlagen wie z.B. Vorsorgeverträgen, bei denen das Kapital gebunden ist.

      Die Frage der Verfügbarkeit stellt also einen entscheidenden Aspekt der Beratung dar.

      Ich kann Referenzen für meine gute Beratung vorweisen

      a) ja

      b) nein

      WISOSelbstverständlich hat MLP sowohl im Privat- als auch im Firmenkundenbereich zahlreiche Referenzkunden, die wir regelmäßig u. a. in unserem Kundenmagazin FORUM vorstellen.

      Meine Anlageempfehlungen basieren auf:

      a) Angaben, die mir meine Geschäftspartner machen, mit denen ich Provisionsvereinbarungen habe

      b) Informationen von…

      WISODie Empfehlungen in der MLP-Beratung basieren auf einem umfangreichen und unabhängigen Analyse- und Produktauswahlprozess. Dabei greift MLP auf die Prognosen und Einschätzungen des Tochterunternehmens Feri, Deutschlands größtem bankenunabhängigen Berater für private und institutionelle Vermögen, zurück. Beim Produktauswahlprozess stützt sich MLP unter anderem auch auf externe Ratings und Expertenbeurteilungen.

      Ich berücksichtige bei meiner Beratung die gesetzlichen Regelungen

      a) MiFID (Market in Financial Instruments Directive)

      b) FRUG (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz zur MiFID)

      c) WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)

      d) Sonstige…

      WISOSämtliche Regelungen werden in der MLP-Beratung berücksichtigt. An diversen Punkten geht MLP über die vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.

      Ich sorge für die Dokumentation (zehn Jahre)

      a) des heutigen Beratungsprotokolls

      b) der dazugehörigen Beratungsunterlagen

      c) Info- und Werbematerial

      WISOJa, MLP dokumentiert jede Beratungssequenz und archiviert das Beratungsprotokoll.
      Wird die Funktionsweise der Kapitalanlage in verständlichen und klaren Worten erläutert? Können Sie die Funktionsweise der Kapitalanlage detailliert nachvollziehen? Wird das Risiko von Devisenkursschwankungen verständlich erläutert, wenn Ertrags- oder Finanzierungsbestandteile in Fremdwährungen vorhanden sind?Verbraucher-zentrale BundesverbandJa, selbstverständlich erläutert der MLP-Berater die für den jeweiligen Kunden und die jeweilige Beratung relevanten Funktionsweisen der Anlagekonzepte.

      Quelle:

      Checkliste Selbstauskunft Finanzberater, ZDF WISO, veröffentlicht am 18. Mai 2009
      Checkliste Finanzberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Kosten der Beratung
    • Kosten der Beratung

      FrageQuelleAntwort MLP

      Werden die externen und internen Nebenkosten für Abschluss und laufende Verwaltung aufgeschlüsselt?

      Ich informiere unaufgefordert und vollständig über die Kosten, die im Zusammenhang mit der Anlage entstehen

      a) Provisionen, Prämien, Boni, Kick-Backs

      b) Es fallen nachvertragliche Kosten für Beratung und Betreuung an….

      c) sonstige Entgelte

      Verbraucher-zentrale
      Bundesverband

      WISO

      Entsprechend der gesetzlichen Regelungen (Versicherungsvertragsgesetz im Versicherungsbereich, WpHG im Geldanlagebereich) schlüsselt MLP die Kosten auf. Innerhalb der gemanagten MLP-Geldanlagekonzepte fallen keine so genannten Kick-Backs, also Rückvergütungen an den Berater an. Diese werden stattdessen dem Kundenvermögen gutgeschrieben.

      Ich kann das jeweils günstigere und beste Angebot für den Kunden auswählen

      a) ja

      b) nein

      WISOJa, als Versicherungsmakler empfiehlt MLP seinen Kunden die Produkte mit einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis. Ein Produkt ausschließlich nach den Kosten zu beurteilen wäre allerdings falsch – entscheidend ist die Gesamtbeurteilung.

      Quelle:

      Checkliste Selbstauskunft Finanzberater, ZDF WISO, veröffentlicht am 18. Mai 2009
      Checkliste Finanzberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Sonstiges
    • Sonstiges

      FrageQuelleAntwort MLP

      Ich habe

      a) keine Vermögens-schadenshaftpflicht-versicherung

      b) eine Vermögens-schadenshaftpflicht-versicherung, die bei einer Falschberatung Ansprüche bis zu _____Euro je Schadensfall abdeckt.

      WISOJa, jeder MLP-Berater verfügt über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Im Bereich der Versicherungsvermittlung gilt eine Versicherungssumme von 1,13 Mio. Euro je Versicherungsfall. Für das restliche MLP-Dienstleistungsspektrum gilt eine Versicherungssumme von 1,6 Mio. Euro je Fall.
      Haben alle Beteiligten – Vermittler, Vertriebsorganisation und Produktanbieter – ihren Hauptsitz in Deutschland?Verbraucher-zentrale BundesverbandSowohl die MLP-Zentrale als auch sämtliche Berater haben ihren Sitz in Deutschland. Produktgeber kommen zu einem geringen Teil aus dem Ausland. Diese können in bestimmten Fällen Lösungen liefern, die einen klaren Kundenvorteil mit sich bringen, aber auf dem deutschen Markt nicht verfügbar sind. Selbstverständlich haben diese Produkte auch den qualitätsgesicherten Auswahlprozess von MLP durchlaufen.
      Datenschutz: Ich behandle die Daten nach den Vorschriften des Gesetzes vertraulich und gebe sie nicht an fremde Dritte weiter, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Geschäfts.WISOJa, MLP stellt durch seine Datenschutz-Organisation sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

      Quelle:

      Checkliste Selbstauskunft Finanzberater, ZDF WISO, veröffentlicht am 18. Mai 2009
      Checkliste Finanzberatung, Verbraucherzentrale Bundesverband


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